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AutorenbildHoozzee

Glasfaser für Mietwohnung: Wer trägt die Kosten? Mieter oder Vermieter?

Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung

  2. Rechtliche Grundlagen

    2.1 Glasfaseranschluss als Modernisierungsmaßnahme

    2.2 Zustimmung des Mieters

    2.3 Angemessene Kosten

    2.4 Wirtschaftlichkeit

  3. Kostenverteilung

    3.1 Anschlussgebühren

    3.2 Tiefbaukosten

    3.3 Inhouse-Verkabelung

    3.4 Laufende Kosten

  4. Sonderregelungen

    4.1 Altverträge

    4.2 Nachträglicher Einbau

  5. Tipps für Mieter und Vermieter

  6. Fazit


Schnelles Internet ist heutzutage für viele Menschen unverzichtbar. Mit der Verbreitung von Glasfaseranschlüssen stellt sich die Frage, wer die Kosten für die Installation in einer Mietwohnung trägt: der Mieter oder der Vermieter?


In diesem umfassenden Guide beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen, klären die Kostenverteilung und geben Tipps für Mieter und Vermieter.


Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Installation von Glasfaseranschlüssen in Mietwohnungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Rechtsprechung. In einem Glasfaser-Ausbaugebiet dürfen Vermieter die Installation eines Glasfaseranschlusses nicht verweigern, da das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz von 2021 dies untersagt.


  • 2.1 Glasfaseranschluss als Modernisierungsmaßnahme Der Einbau eines Glasfaseranschlusses kann als Modernisierungsmaßnahme im Sinne des § 555c BGB angesehen werden.

  • 2.2 Zustimmung des Mieters Der Vermieter benötigt für die Durchführung einer Modernisierungsmaßnahme grundsätzlich die Zustimmung des Mieters.

  • 2.3 Angemessene Kosten Die Kosten der Modernisierungsmaßnahme müssen angemessen sein. Das bedeutet, dass sie die Wirtschaftlichkeit der Wohnung nicht wesentlich beeinträchtigen dürfen.

  • 2.4 Wirtschaftlichkeit Um die Wirtschaftlichkeit zu beurteilen, werden die modernisierungsbedingten Einsparungen den Modernisierungskosten gegenübergestellt.


Kostenverteilung

Die Kosten für die Installation eines Glasfaseranschlusses in einer Mietwohnung können grundsätzlich wie folgt verteilt werden:


  • 3.1 Anschlussgebühren Die Anschlussgebühren trägt in der Regel der Mieter.

  • 3.2 Tiefbaukosten Die Tiefbaukosten, also die Kosten für die Verlegung der Glasfaserleitungen bis zum Haus, trägt hingegen der Vermieter. Der Installationsprozess der Glasfaser-Kabel vom Hausanschluss zu den einzelnen Wohnungen umfasst den Hausübergabepunkt und die Verbindung zum Glasfaser-Modem.

  • 3.3 Inhouse-Verkabelung Die Kosten für die Inhouse-Verkabelung, also die Verlegung der Glasfaserleitungen innerhalb des Hauses bis zur Wohnungstür, können je nach Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter verteilt werden.

  • 3.4 Laufende Kosten Die laufenden Kosten für den Glasfaseranschluss, also die monatlichen Gebühren für den Internetvertrag, trägt der Mieter.


Sonderregelungen

  • 4.1 AltverträgeBei Altverträgen, die vor dem 1. Mai 2006 geschlossen wurden, gelten teilweise Sonderregelungen.

  • 4.2 Nachträglicher EinbauDer nachträgliche Einbau eines Glasfaseranschlusses in eine bereits vermietete Wohnung ist grundsätzlich möglich, bedarf aber der Zustimmung des Mieters. Eigentümer profitieren von den technischen Möglichkeiten eines Glasfaseranschlusses und haben die gesetzliche Mitwirkungspflicht, die Installation und Nutzung der Glasfaserinfrastruktur zu ermöglichen.


Tipps für Mieter und Vermieter

Für Mieter:

  • Informieren Sie sich vor der Zustimmung zu einer Modernisierungsmaßnahme über die Erhöhung der Miete.

  • Fragen Sie den Vermieter nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten.

  • Vereinbaren Sie die Kostenverteilung schriftlich.

  • Deutsche Glasfaser bietet individuelle Verkabelung und hohe Internetgeschwindigkeiten, von denen sowohl Mieter als auch Vermieter profitieren können.


Für Vermieter:

  • Holen Sie sich vor der Durchführung einer Modernisierungsmaßnahme Rechtsberatung ein.

  • Informieren Sie die Mieter frühzeitig und umfassend.

  • Bieten Sie den Mietern alternative Finanzierungsmöglichkeiten an.

  • Glasfaser-Internet bietet viele Vorteile, und eine gute Kommunikation mit den Mietern ist entscheidend, um diese Vorteile zu nutzen.


Die Installation eines Glasfaseranschlusses in einer Mietwohnung kann sowohl für Mieter als auch für Vermieter Vorteile bringen.


Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu kennen und die Kostenverteilung im Vorfeld klar zu regeln.

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