Das Jahr 2024 bringt für Vermieter in Deutschland einige wichtige Änderungen mit sich. Diese betreffen sowohl die Energieeffizienz von Gebäuden als auch den Mieterschutz. Um ihre Rechte und Pflichten zu kennen und einen reibungslosen Ablauf des Mietverhältnisses zu gewährleisten, ist es für Eigentümer wichtig, sich über diese Änderungen umfassend zu informieren.
1. Energieeinsparverordnung (EnEV) und Gebäudeenergiegesetz (GEG)
1.1 Heizungsanlagen
Verpflichtung zur Heizungsinspektion: Ab dem 1. Oktober 2024 müssen alle Gasheizungen, die älter als 20 Jahre sind, von einem Fachmann inspiziert werden. Die Inspektion muss alle zwei Jahre wiederholt werden. https://www.hausundgrund.de/verein/ellerbek/node/8504
Verbot von Ölheizungen: Ab 2024 ist der Einbau neuer Ölheizungen in Wohngebäuden grundsätzlich verboten. Für bestehende Ölheizungen gibt es allerdings Ausnahmen. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-03/bundesregierung-gebaeudeenergiegesetz-verbot-gasheizung
Förderung für klimafreundliche Heizsysteme: Der Einbau von klimafreundlichen Heizsystemen wie Wärmepumpen wird weiterhin mit attraktiven Förderprogrammen unterstützt. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom jeweiligen Heizsystem und der Energieeffizienzklasse. https://www.xn--bafa-frderung-nmb.de/
1.2 Wärmedämmung
Anforderungen an die Dämmung: Für Neubauten und umfangreiche Sanierungen gelten seit 2021 strengere Anforderungen an die Energieeffizienz. Diese Anforderungen werden 2024 weiter verschärft. https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/GEG/GEG-Top-Thema-Artikel.html
Förderung für Dämmmaßnahmen: Auch für Dämmmaßnahmen an bestehenden Gebäuden gibt es verschiedene Förderprogramme. Eigentümer können sich bei der Energieberatung für Gebäude (EBGeb) oder der KfW Bankengruppe informieren. https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_795392.html
2. Mietrecht
2.1 Mietpreisbremse
Verlängerung der Mietpreisbremse: Die Mietpreisbremse wurde bis Ende 2025 verlängert. In Gebieten mit angespannter Wohnlage dürfen Mieten bei Neuvermietungen nur um 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-04/mietpreisbremse-verlaengerung-eigentuemerverband-klage-verfassungsgericht
Ausnahmen von der Mietpreisbremse: Bei Neuvermietungen nach Modernisierungen oder umfangreichen Sanierungen kann die Miete unter Umständen höher ausfallen. https://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/detailansicht/mietpreisbremse-und-ausnahmetatbestand-umfassende-modernisierung/
2.2 Energieausweis
Pflicht zur Vorlage des Energieausweises: Bei Neuvermietungen und größeren Sanierungen müssen Vermieter einen Energieausweis für die Wohnung vorlegen. https://www.energieausweis-vorschau.de/news/artikel/geg-2024-gesetzesnovelle-tritt-zum-jahreswechsel-in-kraft.html
Informationen zum Energieverbrauch: Der Energieausweis enthält Informationen zum Energieverbrauch und zur Energieeffizienzklasse der Wohnung. Dies hilft Mietern, die Energiekosten einzuschätzen.
3. Sonstige Änderungen
3.1 Rauchwarnmelderpflicht
In allen Bundesländern Pflicht: Seit dem 1. Januar 2023 müssen in allen Wohnungen Rauchwarnmelder installiert sein. Vermieter sind für die Anbringung und Wartung der Rauchwarnmelder verantwortlich. https://www.feuerwehr-sandweier.de/?p=6709
3.2 Kabelfernsehen
Kein Pflichtprogramm mehr: Ab dem 1. Juli 2024 müssen Mieter die Kosten für das Kabelfernsehen nicht mehr tragen, wenn sie dieses nicht aktiv bestellen. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/kabel-fernsehen-mieter-nebenkosten-juli-2024-100.html
Fazit
Die zahlreichen Änderungen im Jahr 2024 stellen Vermieter vor neue Herausforderungen. Um ihre Pflichten zu erfüllen und ihre Rechte zu wahren, ist es wichtig, sich umfassend zu informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.